HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

Sie haben Fragen?

Ihr KFZ-Gutachter HANSE NOAH hat die Antworten.

Wir empfehlen Ihnen, grundsätzlich die Polizei hinzuzuziehen. Eine Verkehrsunfallanzeige erleichtert die Schadensabwicklung enorm. Es ist wichtig, sämtliche Daten vom Unfallgegner aufzunehmen. Jedenfalls das Autokennzeichen!

Außerdem sollten Sie Fotos von der Unfallstelle machen. Dann rufen Sie uns an und wir kümmern uns um alles Weitere für Sie!

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, Ihr Auto von einem unabhängigen Sachverständigen besichtigen zu lassen. Die Kosten hierfür müssen dann von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Im ersten Moment bemerken Sie vielleicht nur Kratzer oder Beulen am Auto, obwohl sich meist unsichtbare Schäden dahinter verbergen, die nur ein zertifizierter Kfz-Gutachter erkennen und feststellen kann.

Nein! Bei einem Kostenvoranschlag wird eine Ihnen möglicherweise zustehende Wertminderung nicht berücksichtigt. Außerdem wird auch nur in einem Kfz-Gutachten ein Wiederbeschaffungswert ermittelt, was im Fall eines Totalschadens von großer Bedeutung ist. Daher empfehlen wir Ihnen immer, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass ein Sachverständigengutachten im Zweifelsfall auch eine Beweiskraft vor Gericht hat. Ein Kostenvoranschlag hingegen nicht.

Ein Kaskoschaden ist ein Schaden, der durch folgende Umstände entstehen kann: Schaden durch Eingenverschulden, höhere Gewalt, Diebstahl, höhere Naturgewalten und Brand o.Ä..

In der Regel entsendet Ihre Versicherung einen Sachverständigen, um den Schaden zu begutachten. Falls Sie mit dem erstellten Gutachten nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, in einer „zweiten Instanz“ ein eigenes Sachverständigenverfahren einzuleiten. Dabei beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen. Anschließend werden beide Gutachten von einem Obergutachter verglichen und bewertet.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in diesem Verfahren zusätzliche Kosten entstehen, die von Ihnen getragen werden müssen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können diese Kosten möglicherweise übernommen werden. In diesem Fall ist es ratsam, sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen zu erhalten.

Ja! Sie haben die Möglichkeit, den Schaden fiktiv abzurechnen. Die Versicherung muss Ihnen das Geld dann auf Ihr Konto auszahlen, und Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder nicht.

Nein! Die Versicherung hat nicht grundsätzlich das Recht, Ihr Auto begutachten zu lassen. Wir überprüfen dies in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsbeistand im Einzelfall für Sie. Der Gutachter der Versicherung handelt nicht in Ihrem Sinne, sondern im Sinne der Kosteneinsparung.

n den meisten Fällen erfolgt die Abwicklung innerhalb von 6 Wochen. Manchmal sogar schon innerhalb von 2 Wochen. Leider können jedoch, wie überall, Verzögerungen auftreten. Daher stellen wir Ihnen rechtlichen Beistand zur Seite, der sich darum bemüht, dass Sie so schnell wie möglich an Ihr Geld kommen.

Ja! Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Es ist wichtig, einen unabhängigen und qualifizierten Gutachter auszuwählen, der neutral und objektiv den Schaden an Ihrem Fahrzeug bewertet.

Nein, die Möglichkeit besteht, dass Sie sich den Reparatur Gesamtbetrag netto auszahlen lassen.

Hier greift die „fiktive Abrechnung“, dabei werden die Reparaturkosten erfasst und berechnet. Hiervon müssen Sie aber die Mehrwertsteuer abziehen, da in dem Fall keine Steuer anfällt. Nachzulesen auch im BGB §249.

Achtung: Bei diesem Verfahren entstehen Kosten, die Sie ggf. tragen müssen. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Versicherung, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, inwieweit sie Sie unterstützt.

Bei einem unverschuldeten Unfall: Während der Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie selbstverständlich Anspruch auf einen Mietwagen, welches sich an der Fahrzeugklasse Ihres Fahrzeugs orientiert.

Sollten Sie das nicht wollen, so können Sie auch eine Auszahlung durch eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, der sich anhand spezieller Tagessätze errechnen lässt. Gerne beraten wir Sie hierbei.