Im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl; die gegnerische Versicherung trägt in der Regel die Kosten des Gutachtens. Bei der Kaskoversicherung hängt die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen von Ihren Vertragsbedingungen ab. Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihre Optionen und handeln unabhängig in Ihrem Interesse.


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