Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Bei einem Haftpflichtschaden trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Unfallgutachten. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen und dokumentieren den Kfz-Unfallschaden vollständig – auch verdeckte Schäden.